Gutachtenarten

 

Schadengutachten (Haftpflichtschaden)

Ein derartiges Gutachten benötigen Sie, um einen unverschuldet an Ihrem Fahrzeug eingetretenen Schaden gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Versicherer geltend zu machen. Ab einer Schadenhöhe von ca. 750,- Euro, oder sobald ein Wiederbeschaffungswert, ein Restwert und/oder eine Wertminderung zur Regulierung erforderlich ist, ist eine Beauftragung eines derartigen Gutachten gerechtfertigt und muss von der zur Regulierung verpflichteten Versicherung bezahlt werden. Bei geringerer Schadenhöhe kann eine Reparaturkostenkalkulation beauftragt werden (siehe Punkt „Reparaturkostenkalkulation“)

Bei einem derartigen Gutachten wird das beschädigte Fahrzeug beschrieben und der Schadenumfang am Fahrzeug wird festgestellt und beziffert.
Der Schaden wird durch den Gutachteninhalt und durch Fotos dokumentiert und es wird somit eine Beweissicherung vorgenommen.
Es wird weiterhin der Schadenhergang entsprechend den gemachten Angaben beschrieben und eine sachverständige Stellungnahme zur Plausibilität der Schadenhergangsschilderung zum festgestellten Schadenumfang abgegeben.
Des weiteren wird ggf. der Fahrzeugwert, der Restwert, eine Wertminderung, eine Nutzungsausfalldauer und die Höhe der täglichen Nutzungsausfallentschädigung beziffert sowie ggf. entschieden, ob eine Reparatur im Rahmen der Opfergrenze (130%-Regelung) möglich ist.

Schadengutachten (Kaskoschaden)

Ein derartiges Gutachten wird erstellt, wenn Sie einen selbst verschuldeten Schaden an Ihrem Fahrzeug haben. Da bei einem Kaskoschadenfall die Versicherungsbedingungen in Ihrem Vertrag mit Ihrer Versicherung zugrunde liegen, hat Ihre Versicherung die Weisungsbefugnis und entscheidet ob Ihr Fahrzeug begutachtet wird und wer das tut. Sie können Ihr Fahrzeug natürlich auch begutachten lassen, nur wird die Versicherung die Kosten dafür wahrscheinlich nicht übernehmen! Trotzdem können Sie mich auch in einem Kaskoschadenfall kontaktieren, ich werde mich dann mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und anfragen ob ich die Begutachtung durchführen darf und ob die Kosten von der Versicherung übernommen werden.
Sollten Sie mit den Feststellungen die der Gutachter der Versicherung getroffen hat nicht einverstanden sein, dann kontaktieren Sie mich, ich werde das Gutachten prüfen und ggf. ein Gegengutachten erstellen!

Der Inhalt eines derartigen Gutachten ist ähnlich wie bei einem Haftpflichtschaden, jedoch gibt es im Kaskofall in der Regel keine Nutzungsausfallentschädigung und keine Wertminderung dafür sind möglicherweise Abzüge „neu für alt“ zu beziffern.
Eine Reparatur im Rahmen der 130%-Regelung ist im Kaskoschadenfall nicht möglich!
Hier gibt es noch einige Besonderheiten, die sich auf Vollkasko oder auch auf Teilkaskoschäden beziehen, diese Besonderheiten können für Ihren Fall dann explizit erörtert werden.

Reparaturkostenkalkulation (Kostenvoranschlag)

Hierbei handelt es sich um ein „kleines Produkt“ für Schäden bis max. 1000,- Euro, es wird lediglich der Schadenumfang festgestellt und beziffert, sowie durch Fotos dokumentiert, mehr nicht!
Die Reparaturkostenkalkulation ist vom Umfang her mit einem Kostenvoranschlag zu vergleichen, nur das noch Fotos dazu erstellt werden.
Der Vorteil den Sie gegenüber einem Kostenvoranschlag haben ist der, dass Sie über eine Abtretung auch hier nicht in Vorkasse gehen müssen und, dass es sich rechtlich gesehen, um ein Dokument zur Beweissicherung handelt, da es durch einen Sachverständigen erstellt wurde und auf Feststellungen aus einer Begutachtung beruht.

Beweissicherungsgutachten

Hierbei handelt es sich um ein Gutachten, dass eine bestimmte Gegebenheit darlegt und durch Beschreibung und Fotos dokumentiert.
Durch diese Beschreibung und Fotodokumentation wird hier eine Beweissicherung vorgenommen, sodass damit z.B. ein Rechtstreit bestritten werden kann. Beispiel:
Sie haben von einem Autohändler ein Fahrzeug als „unfallfrei“ erworben, nach kurzer Zeit erfahren Sie, dass das Fahrzeug möglicherweise einen Unfallschaden erlitten hat. Sie kontaktieren den Autohändler der sich der Sache nicht annimmt.
Durch eine sachverständige Begutachtung des Fahrzeuges kann nun exakt festgestellt werden, ob und in welchem Umfang ein Unfallschaden vorgelegen. Mit einem entsprechenden Beweissicherungsgutachten, aus dem die festgestellten Gegebenheiten dann hervorgehen, können Sie die Rücknahme des Fahrzeuges einfordern bzw. Ihre Ansprüche gegenüber dem Autohändler, auch durch rechtliche Schritte, mit Hilfe eines Rechtsanwaltes, durchsetzen (der braucht dann sowieso ein derartiges Gutachten).
Der Umfang eines solchen Gutachtens ist individuell und kann auch sämtliche Angaben des „normalen“ Schadengutachten enthalten, es wird jedoch ein besonderes Augenmerk auf die Beweissicherung und umfangreiche Dokumentation gelegt.

Sondergutachten

Sondergutachten sind Gutachten die auf den speziellen Fall zugeschnitten sind, hierbei kann es sich z.B. um Lackgutachten handeln, aus dem die Ursache für eine Veränderung der Beschichtung hervorgeht (Lackierfehler, äußere Einflüsse, Materialfehler, etc.). Es kann sich auch um ein Gutachten zur Feststellung der Plausibilität einer Schadenhergangsschilderung handeln (Gegenüberstellung, Rekonstruktion, Analyse der Gegebenheiten, etc.). Oder aber kann es sich auch um ein technisches Gutachten handeln.

Bewertungsgutachten

Bei einem Bewertungsgutachten wird der Wert Ihres Fahrzeuges festgestellt und dokumentiert.
Sie benötigen ein derartiges Gutachten z.B. für das Finanzamt, zu steuerlichen Zwecken (Selbstständige), für eine Versicherung, um eine Beitragseinstufung zu ermitteln oder auch um im Schadenfall (bei Entwendung oder völliger Zerstörung durch einen Brand) den Fahrzeugwert darzulegen. Weiter ist ein Bewertungsgutachten sinnvoll, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, oder wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug ankaufen wollen.
In einem derartigen Bewertungsgutachten kann ein Verkaufswert, ein Einkaufswert, ein Wiederbeschaffungswert oder ein Veräußerungswert ermittelt werden, welcher Wert für Sie relevant ist, ist in einem Gespräch abzuklären.
Des weiteren geht aus einem derartigen Bewertungsgutachten natürlich eine umfängliche Fahrzeugbeschreibung inkl. der Sonderausstattung und des Pflegezustandes, sowie eine Darstellung der technischen und optischen Schäden am Fahrzeug hervor.

Zustandsgutachten

Hierbei handelt es sich wieder um ein „kleines Produkt“, was dem Bewertungsgutachten ähnelt. Hierbei wird jedoch kein Wert ausgewiesen sondern es beschränkt sich auf den Fahrzeugzustand, wobei die erforderlichen Kosten zur Beseitigung etwaiger Schäden beziffert werden.
Ein derartiges Zustandsgutachten benötigt man z.B., um zu wissen was man bei einer Rückgabe eines Leasingfahrzeuges an Kosten zu erwarten hat (Man kann dann ggf. selber noch kostengünstig die Schäden beseitigen lassen).
Auch um bei einem Gebrauchtwagenkauf keine bösen Überraschungen zu erleben, ist ein Zustandsgutachten sinnvoll!


Grundsätzlich kann man sagen, dass es für jeden Fall ein entsprechendes Gutachten gibt, wenn Sie ein Problem mit Ihrem Fahrzeug haben und Sie nicht wissen wie Sie vorgehen sollen, rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne weiter. Ich werde nicht sofort versuchen Ihnen irgendein Gutachten „anzudrehen“, ich werde Sie fair beraten, sodass Sie am Schluß selbst entscheiden können ob Sie ein Gutachten benötigen oder nicht!

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