Unfall, was nun?

Die Unterstützung durch einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt ist meistens unumgänglich!

Jeder Autofahrer steht tagtäglich in der Gefahr, plötzlich in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden. Ehe man sich versieht, hat es schon gekracht. Das oberste Gebot: Einen kühlen Kopf bewahren und nichts Unüberlegtes tun. Die Zahl der Verkehrsunfälle steigt, wie auch die Zahl der Verkehrsteilnehmer, stetig an. Meist bleibt es bei Blechschäden, aber die können richtig teuer werden. Damit Unfallopfer am Ende nicht doch draufzahlen, sollten sie gut überlegt handeln.

Am Unfallort sollten Sie im ersten Schreck keinesfalls Schuldanerkenntnisse kundgeben oder gar aufschreiben. Lassen Sie sich nicht zu irgendwelchen Äußerungen bezüglich der Schuldfrage drängen. Notwendige Maßnahmen sind zunächst das Absichern der Unfallstelle und gegebenenfalls das Versorgen von Verletzten. Rufen Sie in jedem Fall die Polizei. Lippenbekenntnisse des Unfallgegners sind vor Gericht nicht viel Wert. Schreiben Sie sich Namen und Adressen von Zeugen auf, die später bei einer streitigen Schadenregulierung eine große Hilfe sein können. Sichern Sie Beweise und machen Sie Fotos vom Unfallort und den Fahrzeugen.

Wenn ein Abschleppdienst gerufen wurde, lassen Sie Ihr Fahrzeug in die Werkstatt Ihres Vertrauens bringen. Jeder Unfallbeteiligte hat das Recht, seine Reparaturwerkstatt frei zu wählen. Eventuell sollten Sie Ihrer eigenen Versicherung Bescheid geben. Für den Fall, dass die Gegenseite Ansprüche geltend macht, ist man dort vorbereitet.

Zunehmend erhalten Unfallopfer von der gegnerischen Versicherung ziemlich rasch nach dem Unfall das Angebot, sich um alles zu kümmern. Sie bieten an, einen eigenen Sachverständigen zu schicken oder das Auto in einer bestimmten Werkstatt vorzustellen. Lassen Sie sich darauf nicht ein! Bedenken Sie, dass der Sachverständige der gegnerischen Versicherung nicht unabhängig ist. Lassen Sie sich die Schadenregulierung nicht von der Gegenseite aus der Hand nehmen. Füllen Sie keine Schadenmeldungen oder Zeugenfragebogen aus, ohne deren Inhalt vorher mit Ihrem Anwalt besprochen zu haben. Verschiedene Unfalldarstellungen können dazu führen, dass Sie unglaubwürdig wirken.

Sie als Unfallopfer haben das Recht, sowohl einen Rechtsanwalt, als auch einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl aufzusuchen. Dies sind Experten in Sachen Schadenmanagement, sie können Ihnen genau sagen, was Ihnen als Unfallopfer zusteht. Mit der Hilfe eines unabhängigen Sachverständigen bleiben Ihnen finanzielle Nachteile und verdeckte Schäden erspart. Der Sachverständige kann nicht nur Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert des Autos sowie gegebenenfalls den Restwert feststellen. Er ermittelt für Sie auch, in welcher Höhe Nutzungsausfall beziehungsweise Leihwagenkosten oder auch eine Wertminderung eingetreten sind, die geltend gemacht werden können. Für eine faire Schadenregulierung ist in vielen Fällen, insbesondere bei größeren Schäden oder wenn ein Personenschaden eingetreten ist, die Hilfe eines Rechtsanwaltes unumgänglich. In Anbetracht der für Laien undurchsichtigen Rechtsprechung und der gewieften Vorgehensweise mancher Schadenregulierer (Versicherer) werden Sie auf diese sachkundige Unterstützung nicht verzichten können. Scheuen Sie nicht die Kosten, die müssen von der Versicherung des Unfallverursachers getragen werden.

Hier können Sie sich, für den Fall der Fälle, einen "Europäischen Unfallbericht" downloaden (PDF)!

Download (PDF)

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